Mit Tieren verreisen


Die Anfahrt

 

Mit dem Auto:

Hunde und Katzen fahren am sichersten in einer Box. Die steht idealerweise auf dem Rücksitz und kann dort zusätzlich per Sicherheitsgurt fixiert werden. Darf sich das Tier frei im Auto bewegen, kann es bei einer Vollbremsung oder bei einem Unfall durch den Fahrgastraum geschleudert werden und sich verletzen. Auch auf dem Schoß des Beifahrers ist es nicht sicher, da ein sich aufblasender Airbag für einen kleinen Hund oder eine Katze tödlich sein kann.

Alle zwei Stunden spätestens sollten Sie (auch wegen der Menschen an Bord) eine Pause einlegen, bei der das Tier ein paar Meter Auslauf und etwas zu trinken bekommt. Essen ist nicht unbedingt notwendig, da viele Tiere ohnehin auf Reisen aus Nervosität nichts essen und es Hunde und Katzen auch einmal einen Tag lang ohne Nahrung aushalten.

Sorgen Sie im Sommer für eine gute Kühlung des Fahrgastraumes, da Tiere unter Hitze stärker leiden als wir Menschen. Am besten richten Sie den Luftzug der Klimaanlage in Richtung des Tieres, ohne Klimaanlage sollten Sie das Fenster einen Spalt öffnen. An sonnigen Tagen empfiehlt sich ein Sonnenschutz für die Seitenfenster, ohne den das Tier oft der direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt ist. Einen solchen Schutz gibt es im Autozubehörhandel, er wird entweder als Rollo (mit Saugnäpfen befestigt) oder als Folie aufgeklebt (abziehbar und wiederverwendbar).

Hat ihr Tier Angst vor dem Autofahren, gewöhnen Sie es Schritt für Schritt daran. Zuerst setzen Sie es ganz vorsichtig in das abgestellte Auto. Hat es sich daran gewöhnt, starten Sie den Motor. Im nächsten Schritt fahren Sie langsam los und legen eine kurze Strecke zurück, die Sie in den folgenden Tagen allmählich verlängern.

Wird dem Tier beim Autofahren schnell schlecht, sollten Sie es vor der Fahrt auf keinen Fall füttern. Zur Beruhigung für Magen und Nerven des Tieres haben sich Bachblüten bewährt.



Mit der Bahn:

Kleine Tiere reisen gratis, große Hunde zahlen den vollen Fahrpreis einer erwachsenen Person (Bahncard gilt nicht), haben jedoch keinen Anspruch auf einen Platz z. B. vor oder unter dem Sitz. So kann es in einem vollen Zug unter Umständen eng für Hund, Katze & Co. werden.

Wenn Sie unterwegs umsteigen müssen, vergewissern Sie sich, ob in den Umsteigepausen genügend Zeit bleibt, in der das Tier außerhalb des Bahnhofs sein Geschäft verrichten kann. Falls nicht oder wenn die Fahrt mehrere Stunden am Stück dauert, sollten Sie wissen, wie lange Ihr Tier sein Geschäft zurückhalten kann. Im Zweifelsfall vor der Fahrt lieber nichts zu essen und zu trinken geben.



Mit dem Flugzeug:

In der Regel dürfen Tiere, die mit ihrer Box nicht schwerer als sechs bis acht Kilo sind (je nach Fluggesellschaft) als Handgepäck im Flugzeug reisen. Dazu müssen sie einer Softbox (keiner Hartschalenbox) sitzen, die einen wasserdichten Boden hat und die die Abmaße von Handgepäck nicht übersteigt. Normalerweise darf das Tier während des Fluges die Box nicht verlassen, oft sieht es das Kabinenpersonal aber nicht ganz so eng.

Schwerere Tiere müssen in einer Box, die die Fluggesellschaft zur Verfügung stellt, im Frachtraum reisen. Da der Frachtraum klimatisiert und druckfest ist, bestehen keinerlei gesundheitliche Risiken.

Preise und Verfahrensweise sind je nach Fluggesellschaft verschieden. So vermietet z. B. die Lufthansa sowohl Kabinen- als auch Frachtraumboxen. Pro Tier und Einfachflug kostet bei der Lufthansa ein Deutschland-Ticket für die Kabine Euro 35,00 und für den Frachtraum Euro 70,00. Innerhalb Europas sind es Euro 70,00 und Euro 100,00. Bei Germanwings kostet das Kabinenticket Euro 30,00 bzw. Euro 35,00, ein Transport im Frachtraum ist nicht möglich. Wichtig generell: Den Tiertransport unbedingt vorher anmelden.

Ganz egal, ob das Tier im Passagier- oder im Frachtraum reist – das Ganze bedeutet einen enormen Stress. Im Passagierraum ist es eine Frage der Flugdauer und des Temperament des Tieres, ob Sie ihm vor der Reise ein Beruhigunsmittel oder Schlafmittel geben. Beim Transport im Frachtraum ist eines von beiden auf jeden Fall angeraten. Beruhigungs- und Schlafmittel gibt es beim Tierarzt, beide sind gesundheitlich unbedenklich. Schlafmittel verursachen nach dem Aufwachen eine Art Benommenheit, die mit einem Kater bei uns Menschen vergleichbar ist.



Mit dem Schiff:


Mit Tieren auf Kreuzfahrt gehen – können Sie vergessen. Auf allen Kreuzfahrtschiffen sind Haustiere nämlich verboten. Anders auf Fähren. Dort dürfen Tiere an Bord. Kleine Tiere in Boxen können auf dem Schiff im Allgemeinen überall hin mitgenommen werden. Anders sieht es bei größeren Tieren aus – hier sind die Regeln unter den Fährlinien verschieden. Meist müssen wie z. B. bei P & O Ferries (Großbritannien) oder Color Line (Skaninavien) große Tiere im Auto bleiben und dürfen den Wagen nur für den Weg zum Löseplatz verlassen. Stena Line und TT Line (Skandianvien) bietet spezielle Tierkabinen an, in denen Mensch und Tier gemeinsam wohnen, bei TT Line dürfen Hunde zumindest auf den Tagfähren mit an Deck. Auf vielen Griechenlandfähren existieren an Bord spezielle Käfige, in denen die Tiere die Überfahrt verbringen und dort von ihren Besitzern versorgt werden können. Sehr tierfreundlich geben sich Corsica- und Sardinia-Ferries, die Vogelfluglinie (Deutschland – Dänemark) und Moby (Mittelmeer), bei denen Hunde außer ins Restaurant überal hin mitgenommen werden dürfen – auch in die Kabine.

Beachten Sie, dass bei vielen Fähren, wie z. B. den meisten England-Fähren, Tiere nur an Bord dürfen, wenn ihr Besitzer mit dem Auto anreist. Sind Sie zu Fuß unterwegs, nehmen diese Fährlinien das Tier nicht mit.

Keine Probleme mit Tieren gibt es in der Regel auf reinen Passagierfähren, Pendelbooten oder Linienbooten in Küsten- oder Hafenstädten. So dürfen z. B. in Venedig Hunde jeglicher Größe an Bord aller Schiffe und Boote, allerdings herrscht Maulkorbpflicht.



Zollbestimmungen

Die EU-Verordnung für den Reiseverkehr mit Haustieren verlangt die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung (maximal 12 Monate alt) und einen blauen ER-Heimtierausweis. Manche Zollbeamte kontrollieren das Vorhandensein des Chips mit einem Scanner.

 


Vor Ort

 

Unterkunft:

Klären Sie vorher ab, ob in Ihrer Unterkunft täglich benötigte Dinge wie Näpfe oder Decken bereitstehen. Wenn nicht, diese nicht zu Hause vergessen. Ebenso vorher nachfragen, ob das Tier mit ins Restaurant darf. Wenn nicht, sollten Sie es während Ihrer Mahlzeiten problemlos auf dem Zimmer lassen können. Oft ist es möglich, kleinere Tiere in einer geschlossenen Box mit ins Restaurant zu nehmen.

Rechnen Sie den Nahrungsbedarf Ihres Tieres für die Urlaubszeit hoch und entscheiden Sie, ob Sie die Nahrung vor Ort kaufen bzw. zubereiten oder von zu Hause mitnehmen wollen.

Wenn das Tier nach einem Bad im Meer oder nach einer Wanderung im Regen nass geworden ist, sollten Sie es keinesfalls mit einem Hotelhandtuch abtrocknen, sondern ein eigenes Hundehandtuch bereithalten.



Strände:

Hunde sind an Badestränden während der Hauptsaison in Deutschland und Europa so gut wie überall verboten. An vielen deutschen Stränden gilt dieses Verbot das ganze Jahr über, und man muss auf spezielle Hundestrände ausweichen.

Im europäischen Ausland gilt meist die Regel: Je weiter weg vom Hauptbadestrand desto eher werden Hunde geduldet. In Italien herrscht ein generelles Hundeverbot an Stränden, das jedoch außerhalb der Feriensaison und an abgelegenen Stränden nicht so eng gesehen wird. In Frankreich und Belgien gilt während der Feriensaison ein Hundeverbot direkt am Hauptbadestrand. Links und rechts davon sind Hunde erlaubt. Keine Probleme gibt es dort am Hauptbadestrand in der Regel, wenn man mit seinem Hund an der Wasserlinie bleibt und nicht zwischen den Liegestühlen und Sonnenschirmen durchspaziert. Am besten hat es der Hundehalter in Holland und Dänemark, da dort Hunde an den Stränden immer gerne gesehen sind.

 

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